Habe ihm heute das "Einladungsschreiben" gesendet. Welches er für das Visum braucht.
Ich habe ihm heute ein neues "Einladungsschreiben" gesendet. Welches er für das Visum braucht. Da ich dies einem Anwalt zur Überprüfung gesendet "Einladungsschreiben" gehört und was nicht.
Ebenso hat er bei Ablehnung dieses "Einladungsschreiben" und Visum für 45 Tage. Angeboten uns zu helfen.
08.08.2025
Er hat heute morgen mein "Einladungsschreiben" zusammen mit weiteren Dokumenten und Kopie meiner ID Eingereicht und so das Visum für 45 Tage beantragt. Jetzt ist warten an gesagt....
20.08.2025
Mein Prinz hat mir unter Tränen mit geteilt, dass der Visums Antrag für 45 Tagen abgelehnt wurde. Dies von der Schweizer Botschaft in Bangkok. Dies mit der kurzen Begründung "Das er nach den 45 Tagen nicht mehr nach Bangkok zurück kehrt. Sondern einfach in der Schweiz bleibt." Möchte er eine Detailierte Begründung muss er umgerechnet CHF 150.00 bezahlen.
Jetzt ist er mehr als Traurig und hat nur noch eine kleine Hoffnung das es vielleicht Irgend wann doch noch klappt. Mit dem Visum damit er für 30, 45, 60 oder 90 Tage in die Schweiz kommen darf. Damit er mit mir und ich mit Ihm viel Zeit gemeinsam verbringen können. Er geht jetzt davon aus dass das vielleicht in zwei Jahren oder noch später der Fall sein wird.
Ich habe jetzt mal zusammen mit André die Swiss Help Point Kontaktiert und denen Kurz und Detaliert den Fall mit der Vorgeschichte gesendet. Mal schauen wann sie Antworten.
21.08.2025
Es gab eine Antwort vom Swiss Helping Point. Siehe dazu den Text unten.
AW: Schengen Visa und Heirat in der Schweiz
[....] Vielen Dank für deine Mitteilung. [...]
Problematik in eurem Fall: Es ist nun bereits eine Ablehnung da, sogar in Bezug auf die Heirat (was eigentlich der sicherere Weg wäre). Es bleibt eigentlich fast nur die Heirat in Thailand, da ein Familiennachzug fast nicht verweigert werden kann. Diese ist aber zeit- und kostenintensiv.
Wenn Sie noch ein bisschen warten mögen, wäre wohl der Vorschlag, nochmals nach Thailand zu reisen, etwas Wasser die Reuss runter gehen zu lassen und die Beziehung möglichst mit Fotos zu dokumentieren der beste Weg. Beschleunigen oder durchdrücken bzw. einen Entscheid des Migrationsamtes umzustossen wird schwierig. Ein Wegzug in einen anderen Kanton ist kaum möglich (es gibt restriktivere und weniger restriktive Kantone in Bezug auf die Erteilung von Visa).
Eine «Zauberformel» habe ich dir an dieser Stelle aber leider auch nicht.
Lieber Gruss aus BKK
Beat Amrein
Geschäftsführer / Inhaber
Mahatun Plaza Building
888 Phloenchit Road
10330 Bangkok
Thailand [...]
Momentan steht auch im Raum das ich schon Mitte/Ende September schon für einen Monat nach Thailand in die Ferien gehe und viel Zeit mit meinem Prinzen verbringe und ungefähr Tausend oder mehr Bilder mache. Dies mit Ihm zusammen und von dem Land, seinen Freunden, Familie, etc.
Er dann erst im Sommer 2026 erneut zu mir kommen soll und sein Cousin dieses Mal die Einladung schreibt und macht. Ich dann nach 90 Tage mit Ihm zurück nach Thailand gehe und dann da auf der Botschaft Ihn Heirate. Danach ihn als Familiennachzug in die Schweiz nehme. So kann er auch bleiben und sollte so das Visum D bekommen und kann dann auch in der Schweiz arbeiten. Mehr findet man dann unter HEIRAT | MARRIAGE.
26.08.2025
Es gibt eine weitere Antwort SHP.
Die sagen. Dass das Embassy of Switzerland und die Partner Organisationen die Historie von mir und meinem Prinz sehen und auch die Begründungen der Ablehnungen.
Sie sagen auch, dass es besser ist,wenn ich für mindestens 1 Monat nach Thailand gehe und diesen Monat zusammen mit meinem Prinzen verbringe und unzählige Bilder dabei mache. Ebenso ich nach der Rückkehr die Dokumente zum Heiraten bereit mache und wenn ich alle habe diese mit nehme nach Thailand und da dann auf der Embassy of Switzerland meinen Prinzen Heirate. So wird die Eheschliessung Welt weit anerkannt und nach der erneuten Rückkehr. Muss das die Gemeinde Zurzach in der Ortschaft Bad Zurzach im Zivilstandesamt und der Einwohnerkontrolle eingetragen werden.
Ebenso kann ich dann ab Eheschliessungsdatum innerhalb von 5 Jahren meinen jetzigen Ehepartner als Familiennachzug in die Schweiz holen. Dies darf das MIKA nicht ablehnen und muss ihm sogar das Visum D geben. Damit er hier bei mir in der Schweiz arbeiten darf.
So sei dies Korrekt nach dem Eheschliessungs- und Familiennachzugs Gesetzt der Schweiz.
Ein Allerweltsmittel noch die Zauberformel haben auch sie nicht.
Mir wurde jetzt von Naphat, seinem Cousin und André gesagt, dass sie ein erneute Einladung geschrieben haben. Das sie Ihn Einladen und er in dieser Zeit bei Ihnen wohnt und sie für die Finanzen aufkommen. Dieses schreiben haben sie meinem Prinzen gesendet. Nur was da in diesem Einladungsschreiben steht, weiss ich nicht. Da man dieses mir weder gezeigt noch eine Kopie davon gegeben hat. Somit bin ich da aussen vor und weiss von dem nichts.
Bin auf jeden Fall nicht erstaunt und überrascht, wenn auch dieses Einladungsschreiben abgelehnt wird.
Ich bin jetzt nur soweit. Das ich jetzt schon anfange die benötigten Dokumente für die Heirat zusammen zu tragen. Welche ich dann, wenn ich für einen Monat nach Thailand gehe. Sie dann mit nehme und ich dann auch in diesem Monat meinen Prinzen auf der Embassy of Switzerland Heiraten werde und so die Ehe schliesse. Er dann aus Thailand aus schon mal anfangen kann eine Arbeitsstelle zu suchen und ich ihn dann innerhalb von 5 Jahren als Familiennachzug in die Schweiz holen kann. Dies ab Eheschliessungsdatum. Oder ich bin dann so Rabiat und sage mir. Die Schweiz wollte mindestens drei Mal nicht, dass mein Prinz in die Schweiz kommt und ebenso auch einmal eine Heirat in der Schweiz verhindert hat. So nicht. Dem Fall braucht die Schweiz auch nicht länger mein Geld in Form von diversen Steuern und Abgaben. Da darauf kann ich dann als Eidgenosse ganz gut Pfeifen und nach Thailand Auswandern. So mit 53, 54, 55 oder xx Jahren einen Neustart machen. Kann dann zwar meine Modelleisenbahn(en), etc. nicht mit nehmen und muss sie verkaufen, wie auch meinen Hausstand. Ebenso meine Familie, Verwandte(n), Freunde, Kollegen, etc. Zurück lassen.
Mit der IV Rente von aktuell CHF 2016 lebe ich in Thailand sehr gut und viel besser als in der Schweiz. Da Interessiert es dann die SVA (IV) auch nicht ob ich in Thailand noch neben bei Arbeite und Geld verdiene. Dies ganze ist zwar nicht das Ziel von meinem Prinzen und auch nicht von mir. Aber, wenn es anders nicht geht. Muss ich dies wohl oder übel so machen.
31.08.2025
- Habe meinem Prinz CHF 200.00 ungefähr Baht 8'044.00 gesendet. Nachtrag: Welche mir allerdings erst am 03.09.2025 verbucht wurden.